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Allgemeine Geschäftsbedingungen,
Stand: 04.08.2009
1. Geltung der Bedingungen
1.1. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich
aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit
Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen
als angenommen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden
finden selbst dann keine Anwendung, wenn der Kunde im Zusammenhang
mit seiner Bestellung auf diese hinweist und wir nicht widersprechen.
Zusagen, Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen
der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.
1.2. Soweit diese Bedingungen Regelungen für den Verkehr
mit Unternehmern enthalten, gelten diese nur gegenüber einem
Unternehmer, der bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung
seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit
handelt, und gegenüber einer juristischen Person des öffentlichen
Rechts sowie einem öffentlichrechtlichen Sondervermögen.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein
Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung
von uns, spätestens mit Annahme der Lieferung durch den Kunden
zustande. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen
und Nebenabreden.
2.2. Wir behalten uns vor, einen Vertragsabschluß mittels
Rechnung zu bestätigen.
2.3. Unsere Preise verstehen sich zzgl. Versandkosten, ohne Software,
gesondertes Zubehör, Installation, Schulung und sonstige
Nebenleistungen, soweit nicht schriftlich eine andere Vereinbarung
getroffen wurde.
2.4. Unsere Rechnungen sind sofort fällig und netto ohne
Abzug zahlbar, sofern nicht schriftlich eine andere Vereinbarung
getroffen wurde. Ändert sich die Bonität des Kunden
im Nachhinein, sind wir berechtigt, Barzahlung Zug um Zug gegen
Lieferung, Vorkasse oder Sicherheitsleistung zu verlangen und
bei Nichterfüllung vom Vertrag zurückzutreten. Eine
Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag
verfügen können. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind
wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem
jeweiligen Basiszinssatz der EZB nach Diskont-Überleitungsgesetz
zu berechnen. Wechsel oder Schecks werden nur nach Vereinbarung
und erfüllungshalber entgegengenommen und gelten erst nach
ihrer Einlösung als Zahlung. Diskont- und Einzugsspesen gehen
zu Lasten des Kunden. Für die rechtzeitige Vorlage übernehmen
wir keine Haftung.
2.5. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur dann
zu, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis
beruht und dieser rechtskräftig festgestellt oder von uns
anerkannt worden ist. Bei laufenden Geschäftsbeziehungen
gilt jede einzelne Bestellung als gesondertes Vertragsverhältnis.
2.6. Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des
Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld
anzurechnen. Sind bereits Kosten durch Zinsen und Verzug entstanden,
sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten,
dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
3. Lieferfrist
3.1. Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn sie werden
ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart. Wir
kommen in jedem Fall nur dann in Verzug, wenn die Verzögerung
durch uns verschuldet, die Leistung fällig ist und der Kunde
uns erfolglos eine angemessene, schriftliche Nachfrist (mindestens
14 Tage) gesetzt hat.
3.2. Die Lieferfrist verlängert sich ggfs. um die Zeit, bis
der Käufer alle Angaben und Unterlagen übergeben hat,
die für die Ausführung des Auftrags notwendig sind.
3.3. Lieferverzögerungen, die durch gesetzliche oder behördliche
Anordnungen (z.B. Import- und Exportbeschränkungen) verursacht
werden und nicht von uns zu vertreten sind, verlängern die
Lieferfrist entsprechend der Dauer derartiger Hindernisse. Deren
Beginn und Ende werden wir in wichtigen Fällen dem Käufer
mitteilen.
3.4. Liefertermine verlängern sich für uns angemessen
bei Störungen aufgrund höherer Gewalt, Krieg und kriegsähnlichen
Zuständen und anderer nicht von uns zu vertretender Hindernisse,
wie etwa Störungen bei der Selbstbelieferung durch Lieferanten,
Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen usw.
3.5. Wir behalten uns das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten,
wenn eine Lieferverzögerung durch eines der in 3.3. und 3.4.
genannten Ereignisse länger als sechs Wochen andauert.
3.6. Geraten wir mit der Lieferung in Verzug, so ist unsere Schadensersatzpflicht
im Falle leichter Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren Schaden
begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen
nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruht. Ist der Kunde Unternehmer, so ist im Fall leichter Fahrlässigkeit
ein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz wegen Lieferverzugs
ausgeschlossen, im Übrigen begrenzt auf die Höhe des
vorhersehbaren Schadens, maximal jedoch 5% des vom Lieferverzug
betroffenen Lieferwerts.
4. Lieferung, Versand, Gefahrenübergang
4.1. Teillieferungen durch uns sind zuläsig, soweit dies
dem Käufer zumutbar ist.
4.2. Die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte
Firma können wir nach unserem Ermessen bestimmen, sofern
der Käufer keine ausdrücklichen Weisungen gibt.
4.3. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die
Sendung mit den Liefergegenständen vom Spediteur an den Käufer
übergeben wird. Der Käufer hat sowohl offensichtliche,
wie auch eventuell festgestellte Transportschäden beim Spediteur
oder Frachtführer unverzüglich zu rügen und dies
anschließend auch uns mitzuteilen, um Ansprüche geltend
machen zu können. Ist der Käufer Unternehmer und unterbleibt
eine schriftliche Rüge innerhalb von vier Tagen ab Lieferscheindatum,
gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig
geliefert, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt,
der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
4.4. Für den Fall, dass im Verkehr mit Unternehmern die Waren
an den Käufer zu versenden sind, haben wir mit der Übergabe
der Waren an das ausführende Transportunternehmen unsere
Leistungspflicht erbracht und die Gefahr des zufälligen Untergangs
und der zufälligen Verschlechterung geht auf den Käufer
über.
5. Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
5.1. Dem Verbraucher i.S.d. FernAbsG steht bei Fernabsatzverträgen
ein Widerrufsrecht zu. Nach Maßgabe des Fernabsatzgesetzes
hat er innerhalb zwei Wochen nach Erhalt der Ware die Möglichkeit,
den Vertrag ohne Begründung zu widerrufen. Bei Dienstleistungen
beginnt die Widerrufsfrist mit dem Tag des Vertragsabschlusses.
Der Widerruf kann schriftlich oder durch Rücksendung der
Ware erfolgen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung
an PRO Computer, Ronald Körber, Im Gewerbegebiet 34, 57368
Lennestadt. Eine Verpflichtung zur Rücksendung besteht nicht,
wenn die Ware nicht durch Paket versandt werden kann. In diesem
Fall werden wir die Ware abholen lassen. Die weiteren Rechtsfolgen
des fristgerechten Widerrufs richten sich nach §357 BGB und
bei Vorliegen eines mit dem Kaufvertrag verbundenen Verbraucherdarlehensvertrags
auch nach §358 BGB.
5.2. Ein Widerrufsrecht besteht mangels anderer Vereinbarung und
unbeschadet anderer gesetzlicher Bestimmungen u.a. nicht bei Verträgen
zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt
werden (z.B. BTO-Systeme) oder eindeutig auf die persönlichen
Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit
nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder bei Verträgen
zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software,
sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt
worden sind. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag
von beiden Seiten auf den ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers
vollständig erfüllt ist, bevor er sein Widerrufsrecht
ausgeübt hat.
6. Kulanzrücknahme und Annahmeverweigerung
6.1. Nach Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist oder bei
Käufern, die nicht Verbraucher i.S.d. FernAbsG sind, erfolgt
eine Warenrücknahme nur bei nachweislich falscher Belieferung.
Bei Umtausch-, Rücknahme- oder Gutschriftersuchen, deren
Ursache wir nicht zu vertreten haben, erfolgt eine Abwicklung
nur nach ausdrücklicher Bestätigung durch den Verkäufer.
Grundsätzliche Voraussetzung hierfür ist die Beschaffenheit
der Ware und ihr wiederverkaufsfähiger Zustand. Kulanzrücknahmen
werden grundsätzlich nur zur Verrechnung mit zukünftigen
Lieferungen durchgeführt.
6.2. Nimmt ein Käufer, der nicht Verbraucher i.S.d. FernAbsG
ist, die verkaufte Ware nicht ab, so sind wir berechtigt, wahlweise
auf Abnahme zu bestehen oder 10% des Kaufpreises als pauschalisierten
Schadens- und Aufwendungsersatz zu verlangen, es sei denn, der
Käufer weist nach, daß ein Schaden nicht oder in geringerer
Höhe entstanden ist. Im Falle eines außergewöhnlich
hohen Schadens behalten wir uns das Recht vor, diesen geltend
zu machen. Für die Dauer des Annahmeverzugs des Käufers
sind wir berechtigt, die Liefergegenstände des Käufers
bei uns, einer Spedition oder einem Lagerhalter einzulagern. Während
der Dauer des Annahmeverzugs hat der Käufer an uns für
die entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pauschal pro
Monat 15 Euro zu bezahlen. Die pauschale Entschädigung mindert
sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, daß Aufwendungen
oder ein Schaden nicht entstanden sind. Im Falle außergewöhnlich
hoher Lagerkosten behalten wir uns das Recht vor, diese geltend
zu machen.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen
Bezahlung aller, auch zukünftiger Forderungen aus dem Liefervertrag
und darüber hinaus aus der gesamten Geschäftsbeziehung
mit dem Kunden, einschließlich Nebenforderungen (z.B. Wechselkosten,
Finanzierungskosten, Zinsen, usw.) vor. Bei vertragswidrigem Verhalten
des Käufers sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzuverlangen.
In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache
liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
7.2. Eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der
Vorbehaltsware ist dem Kunden nicht erlaubt. Bei Pfändungen
oder sonstigen Eingriffen Dritter wird der Käufer auf unser
Eigentum hinweisen und uns unverzüglich schriftlich benachrichtigen.
7.3. Eine Verbindung, Vermischung, Verarbeitung oder Umbildung
der Kaufsache durch den Käufer wird stets für uns vorgenommen.
In diesem Fall erwerben wir das Miteigentum an der fertigen Ware
bzw. an der neuen Sache, der dem Verhältnis des Wertes der
Vorbehaltsware zum Wert der fertigen Ware bzw. der neuen Sache
entspricht. Für die durch Verbindung, Vermischung, Verarbeitung
oder Umbildung entstehende Sache gilt das gleiche wie für
die Vorbehaltsware. Erfolgte die Verbindung oder Vermischung in
der Weise, daß die Sache des Käufers als Hauptsache
anzusehen ist, so gilt als vereinbart, daß der Käufer
uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der
Käufer verwahrt das Alleineigentum oder das Miteigentum für
uns.
7.4. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf
Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der Wert
unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als
10% übersteigt.
7.5. Der Käufer ist berechtigt, die Waren im ordentlichen
Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt jedoch bereits
jetzt alle Forderungen gegenüber seinem Abnehmer oder Dritter
aus der Weiterveräußerung in Höhe des Rechnungs-Endbetrags
(einschließlich MwSt.) an uns ab. Zur Einziehung der Forderung
ist der Käufer nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere
Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt;
jedoch verpflichten wir uns, die Forderung nicht einzuziehen,
solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß
nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der
Fall, können wir verlangen, daß der Käufer uns
die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt,
alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen
Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung
mitteilt.
7.6. Im Verkehr mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum
an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus der
Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Der Eigentumsvorbehalt
erstreckt sich dann auch auf den anerkannten Saldo, soweit wir
Forderungen gegenüber dem Kunden in laufende Rechnung buchen
(Kontokorrent-Vorbehalt). Im Verkehr mit Unternehmern ist die
während der Dauer des Eigentumsvorbehalts in unserem Eigentum
stehende Ware vom Käufer gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und
Einbruchsdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus diesen Versicherungen
werden an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an.
8. Gewährleistung / Haftungsausschluß
8.1. Wir gewährleisten für eine Dauer von 24 Monaten
ab Lieferdatum, daß die Liefergegenstände nach dem
jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind. Dabei sind
sich die Partner bewußt, daß es nach dem Stand der
Technik nicht möglich ist, Fehler der Software unter allen
Anwendungsbedingungen auszuschließen. Eine Haftung für
normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Bei gebrauchter Ware beträgt
die Gewährleistungsdauer 12 Monate ab Lieferdatum.
8.2. Keine Gewähr übernehmen wir für Mängel
und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer
Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter
oder nachlässiger Behandlung entstanden sind. Dies gilt insbesondere
für den Betrieb der Gegenstände mit falscher Stromart
oder -spannung sowie Anschluß an ungeeignete Stromquellen.
Das gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aufgrund
von Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingten Überspannungen,
Feuchtigkeit aller Art, falscher oder fehlender Software und/oder
Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind, es sei denn,
der Käufer weist nach, daß diese Umstände nicht
ursächlich für den gerügten Mangel sind.
8.3. Wir übernehmen keine Gewähr dafür, daß
die Funktionen von Software den Anforderungen des Kunden genügen
und die Vertragsprodukte in der vom Kunden getroffenen Auswahl
zusammenarbeiten.
8.4. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Käufer Eingriffe
und/oder Reparaturen an Geräten vornimmt oder durch Personen
vornehmen läßt, die nicht von uns autorisiert wurden,
sofern der aufgetretene Mangel darauf beruht. Die Sachmängelhaftung
erlischt ferner, wenn Seriennummer, Typbezeichnung oder ähnliche
Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden. Sachmängelansprüche
bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten
Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung
der Brauchbarkeit.
8.5. Im kaufmännischen Verkehr sind offensichtliche Mängel
unverzüglich, spätestens jedoch eine Woche nach Empfang
der Lieferung schriftlich anzuzeigen, für Verbraucher gilt
eine Frist von zwei Monaten; andernfalls sind hierfür alle
Mängelansprüche ausgeschlossen. Zur Wahrung der Frist
genügt die rechtzeitige Absendung. Im kaufmännischen
Verkehr gilt ergänzend §377 HGB.
8.6. Soweit ein Mangel der Kaufsache innerhalb eines Jahres nach
Lieferdatum auftritt, ist der Verbraucher nach seiner Wahl zur
Geltungmachung eines Rechts auf Mängelbeseitigung oder Neulieferung
berechtigt (Nacherfüllung). Im Rahmen der Neulieferung gilt
der Tausch in höherwertigere Produkte bereits jetzt als akzeptiert.
Ist die gewählte Art der Nacherfüllung mit unverhältnismäßig
hohen Kosten verbunden, beschränkt sich der Anspruch auf
die jeweils verbliebene Art der Nacherfüllung. Weitergehende
Rechte, insbesondere die Rückgängigmachung des Kaufvertrags
können nur nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung
oder dem zweimaligen Fehlschlagen der Nacherfüllung geltend
gemacht werden.
8.7. Nach Ablauf des ersten Jahres ist der Anspruch in der Regel
auf Nachbesserung beschränkt, da branchenspezifisch die auftretenden
Kosten regelmäßig unverhältnismäßig
hoch sind (§439 II BGB). Sollten wir im Rahmen der Nachbesserung
einen Tausch in ein höherwertigeres Produkt vornehmen, gilt
dieser bereits jetzt als akzeptiert. Weitergehende Rechte, insbesondere
die Rückgängigmachung des Kaufvertrags können nur
nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung ode
dem zweimaligen Fehlschlagen der Nacherfüllung geltend gemacht
werden.
8.8. Handelt es sich bei dem Käufer um einen Unternehmer,
so sind wir innerhalb eines Jahres nach Lieferdatum nach unserer
Wahl zur Mängelbeseitigung oder Neulieferung im Sinne des
§439 BGB berechtigt. Nach Ablauf eines Jahres ab Lieferdatum
beschränken sich seine Gewährleistungsansprüche
auf Mängelbeseitigung oder Zeitwertgutschrift nach unserer
Wahl. Sollte der Unternehmer Aufwendungsersatz i.S.d. §478
II BGB fordern, beschränkt sich dieser auf max. 2% des ursprünglichen
Warenwerts. Ansprüche, die auf §478 BGB zurückgehen,
sind durch die 24-monatige Gewährleistung für Unternehmer
nach 8.2 und 8.5 abbedungen im Sinne des gleichwertigen Ausgleichs
nach §478 IV S.1 BGB.
8.9. Durch einen Austausch im Rahmen der Gewährleistung/Garantie
treten keine neuen Gewährleistungs-/Garantiefristen in Kraft;
§203 bleibt unberührt.
8.10. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind weitergehende
Ansprüche des Käufers - gleich aus welchem Rechtsgrund
- ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden,
die nicht am Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind; insbesondere
haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden
des Käufers. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern
der Schaden auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Fehlen
einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher
Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit, sowie Ansprüchen
nach §§1, 4 des Produkthaftungsgesetzes beruht. Für
die Wiederherstellung von Daten haften wir nicht, es sei denn,
daß wir den Verlust vorsätzlich oder grob fahrlässig
verursacht haben und der Käufer sichergestellt hat, daß
eine Datensicherung erfolgt ist, so daß die Daten mit vertretbarem
Aufwand rekonstruiert werden können.
8.11. Der Käufer ist verpflichtet, uns die Überprüfung
des von ihm als fehlerhaft bezeichneten Liefergegenstands zu gestatten.
9. Sonstige Vereinbarungen
9.1. Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn
uns konkrete Anhaltspunkte über die Verschlechterung der
Vermögensverhältnisse des Käufers bekannt werden,
insbesondere bei Zahlungseinstellung, Eröfnung des Insolvenz-
oder Vergleichsverfahrens, Wechsel- oder Scheckproteste u.ä.
9.2. Bei Lieferung von Software oder Literatur gelten über
unsere Bedingungen hinaus die besonderen Lizenz- und sonstigen
Bedingungen des Herstellers. Mit der Entgegennahme der Ware erkennt
der Käufer deren Geltung ausdrücklich an.
9.3. Wir sind berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbeziehungen
mit dem Käufer betreffen, gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz
zu verarbeiten.
9.4. Für die Ausfuhr der gelieferten Ware notwendigen Genehmigungen
hat grundsätzlich der Käufer einzuholen. Die Versagung
einer solchen Ausfuhrgenehmigung berechtigt den Käufer nicht,
vom Vertrag zurückzutreten.
9.5. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Lennestadt, wennn
der Kunde Kaufmann ist; wir sind auch berechtigt, an jedem anderen
gesetzlichen Gerichtsstand zu klagen.
9.6. Ist der Kunde Unternehmer, ist er nicht berechtigt, seine
Ansprüche aus diesem Vertrag abzutreten.
9.7. Sollten einzelne Bestimmungen des Liefervetrags
oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein
oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam.
Im grenzüberschreitenden Lieferverkehr gilt deutsches Recht.
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